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VG Köln, 17.12.2001 - 1 L 2575/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.12.2001 - 1 L 2575/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2002 - 13 B 1636/01
Papierfundstellen
- MMR 2002, 269
Wird zitiert von ... (4)
- VG Köln, 13.02.2002 - 1 L 2712/01
Regulierungsbehördliche Anordnung einer Zusammenschaltung von …
Der dagegen gerichtete Antrag der Antragstellerin auf vorläufigen Rechtsschutz hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 17. Dezember 2001 - 1 L 2575/01).Wie das Gericht bereits in den Beschlüssen vom 17. Dezember 2001 im Verfahren 1 L 2575/01 und vom 24. Januar 2002 im Verfahren 1 L 2474/01 ausgeführt hat, hat die Antragstellerin die genannten Investitionen nicht näher aufgeschlüsselt und darüber hinaus keinerlei Angaben zur Höhe der durch den Umbau des Netzes anfallenden Einsparungen gemacht und insoweit lediglich pauschal behauptet, den zu erwartenden Investitionen stünden keine Einsparungen in gleicher Höhe gegenüber.
- VG Köln, 24.01.2002 - 1 L 2574/01
Anforderungen an die Substantiierung einer Verweigerung des Zugangs zu einem …
Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 17.12.2001 im Verfahren 1 L 2575/01 ausgeführt hat, hat die Antragstellerin die genannten Investitionen nicht näher aufgeschlüsselt und darüber hinaus keinerlei Angaben zur Höhe der durch den Umbau des Netzes anfallenden Einsparungen gemacht und insoweit lediglich pauschal behauptet, den zu erwartenden Investitionen stünden keine Einsparungen in gleicher Höhe gegenüber. - VG Köln, 26.04.2002 - 1 L 408/02 Sind - wie vorliegend - wirtschaftliche Nachteile zu befürchten, ist dies in der Regel nämlich nur dann anzunehmen, wenn es um existentielle Belange geht und die Antragstellerin ohne den Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, so die ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 03. August 2001 - 1 L 1260/01 - und vom 17. Dezember 2001 - 1 L 2575/01 - vgl. auch: Hess.VGH, Beschluss vom 09. Juni 1992 - 9 TG 2795/91 -, NVwZ-RR 1993, 145, 146; OVG NRW; Beschluss vom 02. Juni 1992 - 19 B 358/92 - NWVBl.
- VG Köln, 20.08.2003 - 1 L 1767/03 Sind - wie vorliegend - wirtschaftliche Nachteile zu befürchten, ist dies in der Regel nämlich nur dann anzunehmen, wenn es um existenzielle Belange geht und die Antragstellerin ohne Erlass der begehrten Anordnung in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet wäre, so die ständige Rechtsprechung der Kammer, u.a. Beschlüsse vom 17.12.2001 - 1 L 2575/01 - und vom 03.08.2001 1 L 1260/01; vgl. auch Hess.VGH, Beschluss vom 09.06.1992 - 9 TG 2795/91-, NVwZ-RR 1993, 145 (146); OVG NRW; Beschluss vom 02.06.1992 - 19 B 358/92 -, NWVBl. 1993, 58.